"Skythisches Gold" soll an Kiew übergeben werden: Amsterdamer Gerichtsurteil

Das Amsterdamer Berufungsgericht hat entschieden, dass das "skythische Gold" dem ukrainischen Staat gehört, und angeordnet, diese Sammlung archäologischer Objekte von der Krim an die Niederlande zu übergeben. Dies wurde durch die Übertragung der Gerichtssitzung bekannt.

Der Richter sagte, dass "die Objekte Teil des ukrainischen Erbes" nach der Unabhängigkeit im Jahr 1991 sind.

Die Besetzer werden wahrscheinlich versuchen, die Entscheidung des Gerichts vor dem Obersten Gerichtshof der Niederlande anzufechten.

Im Sommer 2013 wurde für die Ausstellung "Krim: Gold und Geheimnisse des Schwarzen Meeres" eine Sammlung von 584 Gegenständen (insgesamt mehr als 2.000 Objekte) aus dem Museum für historische Güter in Kiew und vier Museen auf der Krim zusammengestellt. Der geschätzte Wert dieses "skythischen Goldes" liegt bei etwa zwei Millionen Euro.

Im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit wurde die Sammlung in diesem Sommer nach Bonn gebracht und Anfang Februar 2014 im Museum Allard Pearson in Amsterdam ausgestellt. Nach Angaben ukrainischer Beamter aus dem Jahr 2014 wollte Russland die Exponate zurück in die Eremitage bringen, obwohl der Vertrag eine Klausel enthielt, wonach die Ukraine, genauer gesagt die Museumsstiftung, Eigentümerin der Sammlung ist.

Das Pierson-Museum weigerte sich zunächst, die Exponate sowohl an die Ukraine zurückzugeben als auch sie "der Krim" zu schenken. Später gab das Amsterdamer Museum 19 "Kiewer" Exponate an Kiew zurück und ließ den Rest in seiner Obhut. Die Ukraine forderte die Rückgabe aller Exponate, Russland forderte sie für sich selbst.

Ende 2016 entschied das Bezirksgericht Amsterdam, dass die Sammlung, die vor der russischen Besetzung der Krim im Jahr 2014 in einem örtlichen Museum gelandet war, an die Ukraine zurückgegeben werden muss. Die Besatzungsbehörden auf der Halbinsel wehrten sich 2017 über die Krim-Museen dagegen, und der Fall zog sich hin. 22bet erfahrungen - Casino und Sportwetten an einem Ort